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Rechts: Keine Haftverschonung für Neonazi mit Faible für NS-Symbolen

Aachen. "Naziglatzen" nennen Antifaschisten abfällig Neonazi-Skinheads – eine echte Naziglatze hat das Landgericht Aachen nun weiter hinter Gitter geschickt. Die Kammer bestätigte gestern (28.11.) das Urteil aus erster Instanz gegen einen 25-Jährigen, der ein sieben Zentimeter großes Hakenkreuz über seinem rechten Ohr tätowiert hat. Wegen weiterer NS-Symbole auf den Händen und Schwarzfahrens muss der inhaftierte Mann nun die vollen zehn Monate absitzen.

Der Anwalt des gebürtigen Würseleners war in Berufung gegangen, da er eine positive Sozialprognose für seinen Mandanten sah. Daher plädierte er darauf, die Haft- in eine Bewährungsstrafe abzuändern. Die Staatsanwältin äußerte angesichts der Vorstrafen jedoch Zweifel daran, dass der Mann künftig straffrei leben werde und sich von der rechten Szene abgewendet habe. Der Einschätzung folgte auch der Richter, der weder eine positive Sozialprognose sah, noch ernsthafte Bemühungen, dass der 25-Jährige die Symbole entfernen oder übertätowieren lassen wolle.

Zurück ging die Berufungsverhandlung auf einen Prozess Mitte August vor dem Amtsgericht. Das Verfahren ging darauf zurück, da sich ein Mann im Frühjahr nach einem Heimspiel von Alemannia Aachen in einer Gaststätte nahe des Tivolis von den Hakenkreuzen gestört fühlte. Nachdem er die Polizei rief, verpflichtete diese den Neonazi, Mütze und Handschuhe anzuziehen. Da der Arbeitslose beides später aber wieder auszog, erstatteten die Polizisten Anzeige. Zudem hatte der 25-Jährige zu Jahresbeginn in Aachen im NPD-T-Shirt Studenten angepöbelt und dabei den Hitlergruß gezeigt.

Vor Gericht erschien der Mann gestern mit gut sichtbar tätowiertem Hakenkreuz und SS-Runen an den Händen. Das Hakenkreuz am Kopf verdeckten Haarstoppeln schwach. Der 25-Jährige erklärte, zwar habe er sich in der Haft die Haare wachsen lassen, sich diese aber kürzlich beim Anzünden einer Zigarette verbrannt. Überdies habe er keinen Kontakt mehr zur neonazistischen "Kameradschaft Aachener Land", deren Mitglied er offenbar war. Angesichts zahlreicher Vorstrafen hegte der Richter jedoch Zweifel an den Aussagen.

Im Jahr 2004 war der unter Alkoholproblemen leidende Mann aus einer insgesamt vierjährigen Jugendhaftstrafe entlassen worden. Sie ging zurück auf eine in Alsdorf begangene Vergewaltigung sowie den sexuellen Missbrauch eines Kindes. Nach Verbüßung eines Teils der Strafe war er zwar auf Bewährung freigekommen, doch 2003 erneut durch einer Schlägerei aufgefallen. Nach Absitzen der Reststrafe lebte er letztes Jahr dann ohne festen Wohnsitz bei Freunden – an den während der Haft selbst tätowierten NS-Symbolen nahm offenbar über Monate hinweg niemand Anstoß. [© Michael Klarmann; für AN]
28.11.05 19:50
 



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