Krefeld. Die NPD wollte in Krefeld am Samstag eine „Mahnwache“ unter dem Motto „Todesstrafe für Kinderschänder“ abhalten – und scheiterte damit. Der Lokalpresse sagte die Polizei, sie habe die Kundgebung untersagt, da das Motto gegen das Grundgesetz und die darin festgeschriebene Menschenwürde verstoße. Den Berichten [1] zufolge hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht, nachdem die NPD gegen das Verbot rechtliche Schritte bemüht hatte, die Auslegung der Polizei geteilt. Die Kammer entschied demnach im Eilverfahren, dass das Verbot rechtmäßig sei. „Das Motto wird durch das Versammlungsrecht nicht gedeckt und stellt einen Verstoß gegen Grundrechte dar,“ sagte demnach Gerichtssprecher Werner Mecking. Unklar dürfte sein, ob die Entscheidung bundesweit an Bedeutung gewinnt. NPD und Neonazis haben wiederholt das Thema populistisch genutzt und Kundgebungen oder Demonstrationen für die Wiedereinführung der Todesstrafe abgehalten. In Krefeld waren kürzlich Fälle von Kindesmissbrauch bekannt geworden. [© Klarmann]
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